Ergänzend zu den allgemeinen verkehrs- und sicherheitstechnischen Untersuchungen bisheriger Institutionen auf diesem Gebiet prüft der K Ü V jedoch nicht nur die
- Verkehrstauglichkeit von Kutschen und Planwagen, -VstUK- sondern untersucht auch die
- Qualifizierung und Tauglichkeit von Pferden
- Prüft die Tierhütereignung ( Kutscher )
§ 28 StVO unter besonderer Berücksichtigung beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr mit Personenbeförderung
- Beurteilung des Geschirrs und der Anspannungsart
- Verkehrs- und sicherheitstechnische Untersuchungen
Wir stellen immer wieder fest, dass Verfahren eingestellt, Schäden reguliert werden, obwohl bei ausreichender Ausbildung von Mensch und Tier, der Verwendung eines verkehrssicheren Kutschwagens, der Schaden nicht entstanden wäre.
Zunehmend beängstigend zeigen sich in letzter Zeit auch der Einsatz ungenügend ausgebildeter Pferde, die Verwendung verkehrsuntauglicher Kutschwagen auf Veranstaltungen und in Festzügen. Hier müssen Polizeibeamte in der Lage versetzt werden, solche Gespanne bereits vor Beginn, auszusondern. Bereits im Vorfeld dürfen die Veranstalter ungeeignete Tierhüter (Kutscher oder Reiter) und unsichere Pferde und Kutschwagen, nicht zulassen.
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